AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen – B2K Media GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Alle Leistungen der B2K Media GmbH (fortan Webdesigner) im Rahmen des unter § 2 beschriebenen Vertragsgegenstandes (Webdesign) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Webdesigner mit dem Kunden schließt.
(2) Geschäftsbedingungen, die der Kunde oder Dritte stellen, finden keine Anwendung, auch wenn der Webdesigner ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Webdesigner auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen, die der Kunde oder Dritte stellen, enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
2. Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Webdesignverträge ist die Erstellung der für den offiziellen Internetauftritt vorgesehenen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.
(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.
3. Leistungen des Webdesigners
(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von dem Webdesigner zu erstellenden Website ist das vom jeweiligen Kunden zu erstellende Lastenheft. Darunter ist die Anforderungs- oder Kundenspezifikation zu verstehen, also die Gesamtheit der Forderungen des Kunden an die Lieferungen und Leistungen des vom Webdesigner zu erstellenden Werkes.
(2) Sollte der Webdesigner erkennen, dass die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht die zur Erstellung der Website erforderliche Qualität haben, so wird er den Kunden darauf hinweisen und einen Vorschlag in Textform für eine geeignete Ergänzung und/oder Anpassung unterbreiten. Der Änderungsvorschlag spezifiziert die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten und die eventuell notwendige Anpassung des terminlichen Ablaufs.
(3) Der Webdesigner wird die Website daraufhin in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickeln und hierbei dessen gestalterische Vorgaben, insbesondere mit Blick auf das Corporate Design, berücksichtigen. Als Basis von Screendesigns können Template-Vorlagen zur Programmierung zum Einsatz kommen. Es werden alle gängigen aktuellen Browser ab einem Marktanteil von 7 % optimiert.
Das Screendesign wird mit Platzhalter-Dummyfotos oder mit vom Kunden bereitgestellten Fotos entwickelt. Umfangreiche Bildrecherchen sind nicht Bestandteil des Angebots.
Sämtliche Inhalte (Texte + Fotos) werden vom Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung gestellt.
Wurde das erstellte Screendesign vom Auftraggeber abgenommen und zur Programmierung freigegeben, werden nachträgliche Änderungen am Screendesign und somit der Programmierung separat in Rechnung gestellt.
(4) Dem Webdesigner steht es frei, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
(5) Mit der Beauftragung der Onlinestellung der Website durch den Kunden gilt diese als abgenommen.
(6) Wenn vereinbart, ermöglicht der Webdesigner dem Kunden, über ein Content-Management-System Veränderungen und Pflege der vertragsgegenständlichen Website selbständig vorzunehmen.
Auf Wunsch des Kunden kann hierzu eine kostenfreie Open-Source-Softwareanwendung genutzt werden.
Wünscht der Kunde dagegen eine kostenpflichtige Software, ist dies mit entsprechenden Mehrkosten verbunden.
Ob kostenfrei oder kostenpflichtig: der Webdesigner übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Funktionsweise, Lauffähigkeit oder Datenschutzkonformität eingesetzter Software und Drittanbieter-Lösungen (z. B. CMS, Plugins, Skripte etc.).
(7) Sofern nicht anders vereinbart, können nicht abgerufene Stunden bei laufenden Wartungsverträgen (Service-Inspektion / Wartung, Pflege und Entwicklung) mit einem monatlichen Zeitkontingent nicht in den Folgemonat übertragen werden.
Bei Verträgen mit Übernahme des Zeitkontingentes in den Folgemonat läuft dieses jedoch im Folgemonat ab. (Beispiel: im März nicht genutzte Stunden müssen bis spätestens April eingelöst werden, sonst verfallen sie.)
(8) Für Wartungsverträge mit laufenden Updates gelten diese ausschließlich für Core-Updates und nicht für Major-Version-Upgrades.
Sollten eingesetzte Module / Templates nicht oder nur erschwert updatefähig sein, werden die Mehrkosten rechtzeitig mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Für das Einspielen von Updates wird keine Gewährleistung oder Garantie gegeben, da es sich um Open-Source handelt.
B2K Media spielt lediglich Updates und Patches ein.
Sollten Reparaturarbeiten notwendig sein, weil Updates oder Templates nicht sauber laufen, werden auch hier die Mehrkosten mit dem Auftraggeber abgestimmt.
(9) Schulungen (z. B. für Content-Management-Systeme), sofern vertraglich nicht anders definiert, werden zum jeweils gültigen Stundensatz abgerechnet.
Bei gewünschter Schulung beim Auftraggeber vor Ort werden An- und Abfahrt nach Stundensatz vergütet.
(10) Bei der Einbindung von gelieferten Inhalten und bei der Erstellung von Unterseiten werden diese statisch aufgebaut.
Sofern im Vertrag nicht anders definiert, sind dynamische Inhalte oder individuelle Programmierarbeiten nicht Bestandteil des Angebots.
(11) Sofern nicht anders vereinbart, sind Lizenzen für Fotos, Icons und Plugins nicht Bestandteil der Leistung.
Entstehen separate Kosten durch deren Einsatz, werden diese vom Auftraggeber übernommen.
(12) Wird das Projekt mittels CMS umgesetzt, setzt der Webdesigner bei Programmierstart die aktuellste Version ein.
Im Projektverlauf finden keine kostenfreien Updates statt.
Im Falle eines durch den Auftraggeber verzögerten Projektverlaufs (z. B. mehr als 1–2 Jahre) werden ggf. Updates gesondert vergütet.
(13) Der Webdesigner erbringt keinerlei Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für juristische Richtigkeit der erstellten Webseiten.
Hierfür ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich.
4. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist verpflichtet, den Webdesigner über inhaltliche und gestalterische Anforderungen schriftlich zu informieren (Lastenheft).
(2) Der Kunde prüft die Leistungen binnen 7 Werktagen und meldet Beanstandungen in Textform.
(3) Die Abnahme erfolgt spätestens 7 Werktage nach Fertigstellung oder auf Aufforderung.
(4) Urheberkennzeichnungen des Webdesigners dürfen nicht entfernt oder verändert werden. Der übliche Do-Follow-Link in der Fußzeile ist verpflichtend.
(5) Der Kunde prüft alle gelieferten Inhalte (Texte, Bilder etc.) auf erforderliche Rechte.
5. Vergütung, Referenz
(1) Der Kunde zahlt die vereinbarte Vergütung nach Abnahme.
(2) Abschlagszahlungen sind nach Teilabschnitten zulässig. Der Webdesigner darf das Logo und Screenshots der erstellten Arbeiten als Referenz nutzen.
(3) Mit Zahlung erklärt der Kunde, dass er nicht insolvent ist.
(4) Zahlungsmodalitäten: 30 % Anzahlung bei Beauftragung, 30 % bei Abnahme Konzept/Design, 30 % bei Präsentation der Betaversion, 10 % bei Liveschaltung.
(5) Support wird im 20-Minuten-Takt abgerechnet.
(6) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Stundensatz 120 € netto.
(7) Für Liveschaltung sind bis zu 3 h enthalten; Mehraufwand wird abgestimmt.
6. Vertragslaufzeit von Wartungsverträgen, Kündigung von Wartungsverträgen
Sofern im Vertrag nicht anders definiert, beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate, kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende.
Liegt keine Kündigung vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate.
Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, jederzeit auch während des laufenden Vertrages die monatlichen Kosten für den Wartungsvertrag zum Folgemonat zu erhöhen.
Eine schriftliche Ankündigung zum Monatsende ist ausreichend.
Sollten die Mehrkosten höher als 10 % sein, hat der Auftragnehmer ein sofortiges Sonderkündigungsrecht.
Eine beauftragte Wartung bei Beauftragung einer Umsetzung einer Internetseite startet bei Live-Gang der Webseite.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur bei wichtigem Grund möglich.
In den Fällen einer außerordentlichen Kündigung steht dem Auftragnehmer ein sofort fälliger Schadensersatz in Höhe der für den Rest der Vertragsdauer anfallenden Servicepauschalen zu.
Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftragnehmers besteht insbesondere, wenn:
a) der Auftraggeber mit zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug gerät;
b) der Auftraggeber Vertragspflichten verletzt und diese nach Abmahnung nicht abstellt;
c) der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt oder Insolvenz anmeldet;
d) sich aus Umständen ergibt, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
7. Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(2) Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
8. Haftungsbeschränkung für Open Source Software und Drittanbieter-Plugins
Der Webdesigner übernimmt keine Haftung für Fehler aus der verwendeten Open-Source-Software oder eingesetzten Drittanbieter-Plugins,
es sei denn, ihm ist insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
9. Haftungsfreistellung
(1) Der Kunde versichert, dass er über alle Rechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt.
(2) Wird der Webdesigner von Dritten wegen solcher Inhalte in Anspruch genommen, stellt der Kunde ihn von sämtlichen Ansprüchen frei und trägt die Kosten der Rechtsverteidigung.
10. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Ein Recht zur Aufrechnung besteht nur bei rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Ansprüchen.
Zurückbehaltungsrechte bestehen nur aus demselben Vertragsverhältnis.
11. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
Dies gilt nicht bei Verbraucherverträgen.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.