AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen – B2K Media GmbH

  • 1 Geltungsbereich

(1) Alle Leistungen der B2K Media GmbH (fortan Webdesigner) im Rahmen des unter § 2 beschriebenen Vertragsgegenstandes (Webdesign) erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Webdesigner mit dem Kunden schließt.

(2) Geschäftsbedingungen, die der Kunde oder Dritte stellen, finden keine Anwendung, auch wenn der Webdesigner ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Webdesigner auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen, die der Kunde oder Dritte stellen, enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

  • 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand der Webdesignverträge ist die Erstellung Ihrer für den offiziellen Internetauftritt vorgesehenen Website sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an dieser Website.

(2) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

  • 3 Leistungen des Webdesigners

(1) Maßgeblich für die Definition des Leistungsumfangs der von dem Webdesigner zu erstellenden Website ist das vom jeweiligen Kunden zu erstellende Lastenheft. Darunter ist die Anforderungs- oder Kundenspezifikation zu verstehen, also die Gesamtheit der Forderungen des Kunden an die Lieferungen und Leistungen des vom Webdesigner zu erstellenden Werkes. In dem Lastenheft legt der Kunde die Spezifikationen der sachlichen und funktionellen Anforderungen dar, die der Kunde an die Website stellt.

(2) Sollte der Webdesigner erkennen, dass die im Lastenheft enthaltenen Vorgaben nicht die zur Erstellung der Website erforderlichen Qualität haben, so wird er den Kunden darauf hinweisen und einen Vorschlag, der zumindest der Textform entspricht, für eine geeignete Ergänzung und/oder Anpassung des Lastenhefts unterbreiten. Der Änderungsvorschlag spezifiziert die dadurch verursachten zusätzlichen Kosten und die eventuell notwendige Anpassung des terminlichen Ablaufs.

(3) Der Webdesigner wird die Website daraufhin in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickeln und hierbei dessen gestalterischen Vorgaben, insbesondere mit Blick auf das Corporate-Design berücksichtigen. Als Basis von Screendesigns können Template-Vorlagen zur Programmierung zum Einsatz kommen. Es werden alle gängigen aktuellen Browser ab einem Marktanteil von 7% optimiert. Das Screendesign wird mit Platzhalter- Dummyfotos oder mit durch den Kunden zur Verfügung gestellten Fotos entwickelt. Umfangreiche Bildrecherchen sind nicht Bestandteil des Angebots. Sämtliche Inhalte (Texte + Fotos) werden vom Auftraggeber in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Wurde das erstellte Screendesign vom Auftraggeber abgenommen und zur Programmierung freigegeben, werden nachträglich Änderungen am Screendesign und somit der Programmierung separat in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird in dem Falle vor der Umsetzung darüber informiert.

(4) Dem Webdesigner steht es frei, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.

(5) Mit der Beauftragung der Onlinestellung der Webseite durch den Kunden, gilt diese als abgenommen.

(6) Wenn vereinbart, ermöglicht der Webdesigner dem Kunden, über ein sog. Content Management System Veränderungen und Pflege der vertragsgegenständlichen Website selbständig vorzunehmen. Auf den Wunsch des Kunden hin kann hierzu eine kostenfreie Open Source Software Anwendung genutzt werden. Wünscht der Kunden dagegen eine kostenpflichtiges Software-Programm, ist dies mit entsprechenden Mehrkosten verbunden.
Ob kostenfrei oder kostenpflichtig, der Webdesigner übernimmt keine Gewärhleistung oder Haftung für die Funktionsweise / Lauffähigkeit / Datenschutzrelevante Themen von eingesetzter Software und Drittanbieter-Lösungen. (Z.B. Content Management Systeme, Plugins, Scripte, etc.).

(7) Sofern nicht anders vereinbart, können nicht abgerufene Stunden bei laufende Wartungsverträge (Service Inspektion / Wartung, Pflege und Entwicklung) mit einem monatlichen Zeitkontingent, nicht in den Folgemonat übertragen werden.

Bei Verträgen mit Übernahme des Zeitkontingentes in den Folgemonat, läuft dieses jedoch im Folgemonat ab. (Beispiel: X nicht in Anspruch genommene Stunden im März müssen bis spätestens April mit einem Auftrag vom AG an den AN eingelöst werden, sonst verfallen sie.)

(8) Für Wartungsverträge mit laufenden Updates, gelten diese ausschließlich für Core Updates und nicht für Major Version Upgrades. Sollten ggf eingesetzte Module / Templates nicht oder nur erschwert updatebar sein, werden die Mehrkosten rechtzeitig mit dem Auftraggeber abgestimmt. Für das Einspielen von Updates wird keine Gewährleistung oder Garantie gegeben, da es sich um Open-Source handelt. B2K Media spielt lediglich Updates und Patches ein. Sollten Reparaturarbeiten notwendig sein, da das Updates / Template nicht sauber läuft, werden auch hier die Mehrkosten mit dem Auftraggeber abgestimmt.

(9) Schulungen (z.B. für Content Management Systeme), sofern vertraglich nicht anders definiert, werden zu unserem Stundensatz abgerechnet. Sie finden bei B2K Media oder per Fernschulung statt. Bei gewünschter Schulung beim Auftraggeber vor Ort, werden An- und Abfahrt nach Stundensatz vergütet.

(10) Bei der Einbindung von gelieferten Inhalten und bei der Erstellung von Unterseiten, werden diese statisch aufgebaut. Sofern im Vertrag nicht anders definiert, sind dynamischen Inhalte oder individuelle Programmierarbeiten nicht Bestandteil des Angebotes. 

(11) Sofern nicht anders vereinbart, sind Lizenzen für Fotos, Icons, Plugins nicht Bestandteil unserer Leistung bei Webprojekten (z.b. Erstellung einer neuen Internetseite, oder Überarbeitung einer bestehenden Internetseite). Entstehen separate Kosten durch deren Einsatz, werden diese vom Auftraggeber übernommen.

(12) Wird das Projekt mittels Content Management System umgesetzt, setzt der Webdesigner bei Programmierstart die aktuellste Version ein. Im Projektverlauf finden keine kostenfreien Updates statt. Im Falle eines durch den Auftraggeber verzögerten Projektverlaufes (z. B. Mehr als 1-2 Jahre), werden Updates Ggf gesondert vergütet (falls z.B. das System veraltet und nicht mehr lauffähig ist auf der Serverumgebung.)

(13) Der Webdesigner erbringt keinerlei Rechtsberatung und übernimmt keine Haftung für juristische Richtigkeit der erstellten Webseiten, hier ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dem Auftraggeber steht es jederzeit frei, einen Anwalt mit der juristischen Prüfung der Webseite zu beauftragen und der Webdesigner gibt auf Anfrage gerne Auskunft über die eingesetzten Technologien. Daraus resultierende Anpassungen auf Anraten des RA, können gerne nach Aufwand umgesetzt / eingebunden werden durch den Webdesigner.

  • 4 Pflichten des Kunden

(1) Sofern der Kunde konkrete Inhalts- und Gestaltungsanforderungen an die Website hat, ist er verpflichtet verpflichtet, den Webdesigner darüber in Form eines schriftlich formulierten Lastenheftes in Textform (§ 126 BGB) in Kenntnis zu setzen. Die technische Verantwortung für die von ihm gelieferten Inhalte liegt ausschließlich bei ihm, es sei denn, der Webdesigner akzeptiert nach Überprüfung der Materialien innerhalb von sieben Werktagen nach ihrer Übergabe das Material. Mehraufwand für zusätzliche Formatierungen der angelieferten Inhalte hat der Kunde zu tragen.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die wesentliche Vertragsgemäßheit der Leistungen binnen einer angemessenen Frist zu prüfen und etwaige Beanstandungen in Textform (§ 126b BGB) zu erklären. Angemessen für die Durchführung der Prüfung der Vertragsgemäßheit der Leistungen ist ein Zeitraum von maximal sieben Werktagen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Website nach Programmierung durch einen anschließenden Funktionstest abzunehmen. Angemessen für die Durchführung der Funktionstests ist ein Zeitraum von maximal sieben Werktagen. Auf Aufforderung des Providers ist der Kunde zur Abnahme einzelner abtrennbarer Teile der Website verpflichtet, soweit die Teile im Wesentlichen vertragsgemäß sind.

(4) Sie dürfen innerhalb der Website enthaltene Urheberkennzeichnungen des Webdesigners nicht entfernen oder verändern. Der Webdesigner hat bei der Gestaltung und Platzierung der Urheberkennzeichnungen auf Ihre berechtigten Belange Rücksicht zu nehmen. In der Regel wird die Urheberkennzeichnungen in der Fußzeile der Webseite hinterlegt als Verlinkung (Backlink) zur Internetseite von B2K Media GmbH. Dieser Link (Do-Follow Link) darf nicht entfernt oder verändert werden (z.B. in einen No-Follow Link, Javascript Link, oder ähnliches.)

(5) Die angelieferten Werken (Inhalte für die Webseite) werden durch den Kunden geprüft auf alle erforderlichen Rechte.

  • 5 Vergütung, Referenz

(1) Der Kunde ist verpflichtet, nach Abnahme oder unberechtigter Abnahmeverweigerung die vereinbarte Vergütung zu zahlen.

(2) Der Webdesigner kann bei Vereinbarung einer Stunden- oder Einzelleistungsvergütung von dem Kunden nach Abschluss jeder teilbaren Werkleistung (z.B. nach ersten Designvorschlägen, größeren Programmierungsleistungen etc.) eine Abschlagszahlung für bis dahin entstandene Kosten verlangen. Weiterhin kann der Webdesigner sowohl das Unternehmenslogo des Auftraggebers auf seiner Internetseite als Referenz nutzen als auch Screenshots der umgesetzten Arbeiten. Alle darauf gezeigten Inhalte sind vom Auftraggeber rechtlich geprüft und dürfen veröffentlicht und als Referenz genutzt werden vom Webdesigner.

(3) Nach Zugang der Rechnung, aber noch vor der Zahlung der Vergütung prüft der Kunde, ob er insolvent ist oder nach den Maßstäben einer gewissenhaften Prognose binnen der nächsten sechs Monate mit überwiegender Wahrscheinlichkeit diesen Zustand erreichen wird. Nur wenn der Kunde weder insolvent ist noch auf Grundlage der Prognose nach Satz 1 diesen Zustand erreichen wird, nimmt er die Zahlung vor. Anderenfalls informiert der Kunde vor der Zahlung den Webdesigner. Mit jeder vorbehaltlosen Zahlung erklärt der Kunde stillschweigend, dass er Kunde weder insolvent ist noch auf Grundlage der Prognose nach Satz 1 diesen Zustand erreichen wird

(4) Sofern vertraglich nicht anders definiert, gelten Folgende Zahlungsmodalitäten: 30 % Anzahlung bei Beauftragung, 30 % bei Abnahme Konzept und Design, 30 % Abschlagszahlung bei Präsentation der programmierten Betaversion

10 % bei Live-Schaltung der Webseite

(5) Abrechnungen für Email- oder Telefonsupport erfolgen im 20 min Takt

(6) Sofern nicht anders vereinbart, beträgt der Stundensatz 90 EUR netto.

(7) Live-Schaltung von Projekten: Kostenfreie Live-Schaltung der Internetseite auf dem Webhoster des Kunden. Es sind bis zu 3h eingeplant für den Umzug, dies ist bei gängigen Providern mehr als ausreichend (z.b. Strato, 1und1, all inkl, Domainfactory, etc.) Sollte der Aufwand höher sein (z.b. aufgrund von eigens betriebenen Webservern, oder “Nischenprovidern”, etc.) Werden die Mehrkosten mit dem Auftraggeber abgestimmt.

  • 6 Vertragslaufzeit von Wartungsverträgen, Kündigung von Wartungsverträgen

Sofern im Vertrag nicht anders definiert, beträgt die Mindestvertragslaufzeit  12 Monate, kündbar mit einer Frist von 4 Wochen zum Vertragsende. Liegt keine Kündigung vor, verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate. Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit jederzeit auch während des laufenden Vertrages die monatlichen Kosten für den Wartungsvertrag zum Folgemonat zu erhöhen. Eine schriftliche Ankündigung zum Monatsende ist ausreichend. Sollten die Mehrkosten höher als 10% sein, hat der Auftragnehmer ein sofortiges Sonderkündigungsrecht. Eine beauftragte Wartung bei Beauftragung einer Umsetzung einer Internetseite, startet bei Live-Gang der Webseite.

Die Kündigung des Vertrages muss schriftlich erfolgen. Eine außerordentliche Kündigung dieses Vertrages durch eine Vertragspartei ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich, den die andere Partei zu vertreten hat. In den Fällen einer außerordentlichen Kündigung steht dem Auftragnehmer ein sofort fälliger Schadensersatz in Höhe der für den Rest der Vertragsdauer anfallenden Servicepauschalen bzw. Mindestberechnungen zu.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Auftragnehmer aus wichtigem Grund wird insbesondere für folgende Fälle vereinbart:

  1. a) der Auftraggeber gerät mit der Zahlung von zwei aufeinanderfolgenden Wartungsraten ganz oder teilweise in Verzug;
  2. b) der Auftraggeber verletzt seine Vertragspflichten und stellt sein Verhalten auch nach einer Abmahnung durch den Händler innerhalb einer Frist von einer Woche nicht ein;
  3. c) der Auftraggeber stellt seine Zahlungen ein, insbesondere wird über sein Vermögen die Eröffnung des Vergleichs- oder Konkursverfahren beantragt oder ein außerordentliches Vergleichsverfahren angestrebt;
  4. d) es ergibt sich aus Umständen (z.B. Vollstreckungsmaßnahmen, Wechsel- oder Scheckproteste o.ä.), dass der Kunde den fälligen Verpflichtungen nicht nachkommen kann.
  • 7 Gewährleistung

(1) Wenn die Website mangelhaft ist, gelten, vorbehaltlich des § 7 dieser Geschäftsbedingungen, die gesetzlichen Vorschriften.

(2) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, wenn sich nachstehend nichts anderes ergibt; insbesondere entgangener Gewinn oder andere Vermögensschäden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Verletzungshandlung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde.

  • 8 Haftungsbeschränkung für Fehler aus Open Source Software und Drittanbieter Plugins

Der Webdesigner übernimmt keine Haftung für Fehler aus der verwendeten Open Source Software und eingesetzeh drittanbieter Plugins; es sei denn, ihm ist insoweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.

  • 9 Haftungsfreistellung

(1) Der Kunde versichert, dass er berechtigt ist, sämtliche Abbildungen, Logos, Musik- und Sprachwerke, Werke der bildenden Kunst und sonstigen Bestandteile, die er für die vertragsgegenständliche Website zur Verfügung stellt, auf dieser Website zu zeigen, als Ton wiederzugeben oder auf sonstige Weise abzubilden. Der Kunde erlaubt dem Webdesigner die Nutzung des jeweiligen Bestandteils i.S.v. Satz 1 für die Zwecke des vertragsgegenständlichen Werks.

(2) Sofern Dritte den Webdesigner mit der Behauptung in Anspruch nehmen, dass die Nutzung der in Absatz 1 genannten Bestandteile Rechte Dritter verletzt, ist der Kunde verpflichtet,

  1. den Webdesigner hinsichtlich jedweder Haftung schadlos zu halten,
  2. dem Webdesigner jedwede Aufwendungen und sonstigen Kosten zu ersetzen, die wegen der Inanspruchnahme entstanden sind,
  3. hinsichtlich der Aufwendungen und sonstigen Kosten i.S.d. von lit. b, insbesondere Kosten der Rechtsverteidigung, dem Webdesigner einen angemessenen Vorschuss zu leisten,
  4. den Webdesigner entsprechend der Grundsätze von Treu und Glauben mit sämtlichen Informationen und Unterlagen zu versorgen, die zur Rechtsverteidigung erforderlich sind.

(3) Sofern und soweit der Kunde die Inanspruchnahme des Webdesigners nicht zu vertreten hat, entfallen die Pflichten nach Absatz 2.

(4) Alle weitergehenden Ansprüche des Webdesigners bleiben hiervon unberührt.

  • 10 Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt oder von dem Webdesigner unbestritten sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

  • 11 Anwendbares Recht

Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

  • 12 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird, soweit gesetzlich zulässig, Berlin vereinbart. Dies gilt nicht für die Erstellung von Internetseiten für Verbraucher.

  • 13 salvatorische Klausel

Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am Nächsten kommt. Gleiches gilt entsprechend für eventuelle Regelungslücken.

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